Bonn - Der Presserat hat die Berichterstattung der
"Bild"-Zeitung über die Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt. Die
Zeitung hatte nach der Verleihung des Goldenen Bären mehrfach über
die Pornofilm-Vergangenheit der Schauspielerin berichtet, bevor sie
in dem preisgekrönten Film "Gegen Die Wand" spielte. Durch die
Berichterstattung sei Kekilli nach Meinung des Beschwerdeausschusses
gemäß Ziffer 1 des Pressekodex in ihrer Menschenwürde verletzt
worden, teilte der Presserat am Donnerstag in Bonn mit.
Zwar könne über die Vergangenheit einer Schauspielerin berichtet
werden. Dabei sei aber zu beachten, "dass in der Berichterstattung
die Persönlichkeit der Betroffenen nicht mit den Rollen, die sie
gespielt hat, identifiziert wird". "Bild" habe diese Grenze
insbesondere durch die Kombination von Text und Bild diese Grenze
deutlich überschritten.
Neben anderen Zeitungen wurde auch die Berliner Boulevardzeitung
"B.Z." für einen Artikel über ein angebliches Krebsheilmittel gerügt.
Die Zeitung habe unter der Überschrift "Berliner Forscher: Krebs
besiegt" einen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Erprobung
eines neuen Heilmittels gegen Leukämie befasste. Während in dem
Beitrag sachgerecht über den Stand der Forschungsergebnisse berichtet
worden sei, habe die Überschrift den falschen Eindruck erweckt, als
sei ein allgemeines Heilmittel gegen Krebs gefunden worden. Dies sei
ein Verstoß nach Ziffer 14 des Pressekodex, wonach unangemessen
sensationelle Berichterstattung über medizinische Themen unzulässig
ist, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser
erwecken könnte.
(ddp)